Steuerbescheide können elektronisch bekanntgegeben werden, indem der Fiskus Ihnen über elster.de einen Datenabruf ermöglicht. Durch eine Änderung des § 122 a AO ab 1.1.2026 stellt die Finanzverwaltung ihre Bearbeitung von einer Einwilligungslösung auf eine Widerspruchslösung um.
Sofern Sie mit der elektronischen Bekanntgabe Ihrer Steuerbescheide nicht einverstanden sind, müssen Sie aktiv widersprechen. Sie erreichen dies dadurch, dass Sie für alle Verwaltungsakte ab 1.1.2026 der elektronischen Bekanntgabe widersprechen und die postWie können wir eventuell entstehende Verlustealische Bekanntgabe Ihrer Steuerbescheide nach § 122 a (2) AO beantragen.
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