Leserfrage

A1-Bescheinigung: Was gilt bei Nicht-EU-Bürgern?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

28.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Vielen Dank für Ihre Hinweise zur Beantragung der A1-Bescheinigung in der letzten Ausgabe. Dazu eine Frage: Einer unserer Mitarbeiter ist türkischer Staatsbürger, soll aber in Norwegen tätig werden. Was gilt in einem solchen Fall für die Beantragung der A1-Bescheinigung?

Antwort: Sie beschreiben hier einen Fall, der gar nicht so selten vorkommt. Leider muss ich Ihnen sagen, dass es keine einfache Lösung für diese Konstellation gibt. Ein Antrag auf elektronischem Wege über das SV-Meldeportal ist nicht vorgesehen und damit nicht möglich. Ihnen bleibt nur der Weg über die jeweilige (deutsche) Krankenversicherung Ihres Arbeitnehmers. Mein Tipp: Viele Krankenkassen halten ein Formular „Entsendung für Drittstaatsangehörige“ bereit, mit dem Sie einen schriftlichen Antrag stellen können.

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