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6, 8 oder 10 Jahre? Wie Sie teure Fehler bei den Aufbewahrungsfristen sicher vermeiden

Zu Beginn des Jahres 2025 wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt, was zu einer großen Unsicherheit in der Praxis geführt hat. Müssen Rechnungen 8 oder 10 Jahre aufbewahrt werden? Handelt es sich um einen Geschäftsbrief oder einen Buchungsbeleg? In diesem Beitrag gebe ich Ihnen die Antworten.

Markus Kahr

16.09.2025 · 2 Min Lesezeit

So grenzen Sie die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen voneinander ab

In der Praxis besteht die eigentliche Schwierigkeit darin, die einzelnen Unterlagen in die jeweilige Kategorie einzuordnen. Geschäftsbriefe sind z. B. alle schriftlichen Mitteilungen, die im Namen Ihres Unternehmens erstellt und individuell adressiert werden. Somit ist z. B. eine Rechnung ein Geschäftsbrief, den Sie eigentlich 6 Jahre aufbewahren müssen.

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