Die Aufbewahrungsfristen für Ihre Buchungsbelege wurden geändert. Leider müssen Sie 3 Archivierungszeiträume beachten. Damit Ihnen bei den Aufbewahrungsfristen keine teuren Fehler unterlaufen, bewahren Sie Ihre Unterlagen/Belege wie folgt im Rahmen Ihrer Buchhaltung auf:
- Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen
- die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe
- Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe
- Buchungsbelege
- Unterlagen nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollkodex der Union
- sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind
So lange bewahren Sie Ihre Geschäftsunterlagen auf
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