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#5: Firmenwagen, 1%-Regelung und § 7g EStG: Warum Sie den Investitionsabzugsbetrag nicht nutzen können

Als Unternehmer möchten Sie Ihre Steuerlast optimieren und Investitionen möglichst vorteilhaft gestalten. Besonders attraktiv ist in diesem Zusammenhang der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): Er erlaubt Ihnen, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts, etwa eines neuen Firmenwagens, bereits vor der tatsächlichen Anschaffung steuermindernd geltend zu machen. Doch Vorsicht: Wenn Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen wollen und gleichzeitig die pauschale 1%-Regelung für den Firmenwagen anwenden, riskieren Sie steuerlich ein böses Erwachen.

Jörg Wilde

05.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Warum Sie den Steuerbonus nur für (fast) ausschließlich betriebliche Nutzung erhalten

Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1 EStG) ist für kleine und mittlere Betriebe gedacht. Er kann für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – etwa PKW – genutzt werden, sofern diese zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Diese hohe Nutzungsschwelle gilt im Jahr der Anschaffung und im darauffolgenden Jahr.

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