News
#5: Firmenwagen, 1%-Regelung und § 7g EStG: Warum Sie den Investitionsabzugsbetrag nicht nutzen können
Als Unternehmer möchten Sie Ihre Steuerlast optimieren und Investitionen möglichst vorteilhaft gestalten. Besonders attraktiv ist in diesem Zusammenhang der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): Er erlaubt Ihnen, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts, etwa eines neuen Firmenwagens, bereits vor der tatsächlichen Anschaffung steuermindernd geltend zu machen. Doch Vorsicht: Wenn Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen wollen und gleichzeitig die pauschale 1%-Regelung für den Firmenwagen anwenden, riskieren Sie steuerlich ein böses Erwachen.
Jörg Wilde
05.08.2025
·
2 Min Lesezeit
Warum Sie den Steuerbonus nur für (fast) ausschließlich betriebliche Nutzung erhalten
Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1 EStG) ist für kleine und mittlere Betriebe gedacht. Er kann für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – etwa PKW – genutzt werden, sofern diese zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Diese hohe Nutzungsschwelle gilt im Jahr der Anschaffung und im darauffolgenden Jahr.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!