News

4 Änderungen im Umsatzsteuergesetz, die Sie beachten müssen

Diese 4 Änderungen im Umsatzsteuergesetz müssen Sie an dem 1.1.2025 kennen, damit Sie keine Probleme mit Ihrem Finanzamt bekommen.

Jörg Wilde

23.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung (§ 4 Nr. 4a UStG)

Die Regelung zum Umsatzsteuerlager sowie die zugehörige Anlage 1 wird mit Ablauf des 31.12.2024 abgeschafft. Bisher galt, dass die Lieferungen von dort aufgeführten Gegenständen (z. B. Kartoffeln, Kaffee, Tee) an einen Unternehmer für sein Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn der Gegenstand in ein Umsatzsteuerlager eingelagert wird oder sich in einem Umsatzsteuerlager befindet. Nach der bisherigen Regelung entfiel die Steuerbefreiung mit der Auslagerung. Sie müssen ab jetzt die Regelungen zu EU- oder Drittlandslieferungen anwenden.

Leistungsort bei Streaming-Leistungen an Nichtunternehmer

Erbringen Sie kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen an Privatpersonen, bestimmt sich der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 3 UStG. Bisher war nicht klar, wo der Ort der Leistung liegt, wenn diese per Streaming von Ihnen erbracht wird.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
  • Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
  • Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst