Die Antwort steckt in 3 Begriffen, die harmlos klingen: finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung. In der Praxis sind das keine starren Tatbestandsmerkmale, sondern ein bewegliches System. Entscheidend ist immer das Gesamtbild. Genau hier passieren die typischen Fehlbewertungen.
Finanzielle Eingliederung – was Sie trotz Mehrheit prüfen sollten
Auf den ersten Blick wirkt dieser Punkt am einfachsten. Sie halten mehr als 50 % der Anteile an einer GmbH, damit ist die Sache erledigt. So wird es oft dargestellt. Ganz so simpel ist es nicht. Die Finanzverwaltung verlangt, dass Sie Ihren Willen tatsächlich durchsetzen können. Die bloße Kapitalmehrheit ist ein starkes Indiz, aber kein Automatismus. Kritisch wird es in folgenden Konstellationen: