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3, 4 oder 365 Tage? Soviel Zeit haben Sie jetzt für Ihren Einspruch

Die Postlaufzeiten für einfache Briefe wurden durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz von 3 auf 4 Tage verlängert. Dies hat auch Auswirkung auf Ihre Einspruchsfrist. Der Fiskus ist gerade dabei, die bisherigen Erläuterungen in seinen Bescheiden und allgemeinen Schreiben entsprechend anzupassen.

Markus Kahr

22.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Bekanntgabevermutung beträgt jetzt 4 Tage

Ein Steuerbescheid kann nur dann seine Wirkung entfalten, wenn er Ihnen wirksam bekannt gegeben wurde. Damit nicht jeder Bescheid mit einer Zustellurkunde versendet werden muss, gibt es die Zugangsvermutung. 3 Tage nach Aufgabe zur Post gilt der Bescheid als bekannt geben. Diese Regelung gilt für alle Bescheide und Schreiben mit Datum bis 31.12.2024. Alle Bescheide mit Datum 2.1.2025 oder jünger gelten erst 4 Tage nach Aufgabe zur Post als Ihnen bekannt gegeben. Das Bescheiddatum ist automatisch auch immer der Tag, an dem der Steuerbescheid an Sie versandt wird.

Fehlt die Rechtsbehelfsfrist, haben Sie für Ihren Einspruch ein Jahr Zeit

Steuerbescheide werden in der Regel maschinell erstellt. Erhalten Sie dennoch einen manuell erstellten Steuerbescheid, ist dieser natürlich ebenso gültig wie ein maschinell erstellter.

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