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1%-Regel: So machen Sie bei der Besteuerung Ihres Firmenwagens alles richtig

Trotz aller Unkenrufe ist der Firmenwagen noch immer das beliebteste Steuer-Extra Ihrer Mitarbeiter. Möchte Ihr Mitarbeiter ein besser ausgestattetes Auto fahren, kann er eine Zuzahlung vornehmen und so seinen geldwerten Vorteil mindern. Aber nicht jede Zuzahlung dürfen Sie mit dem geldwerten Vorteil verrechnen (vgl. BFH-Urteil vom 18.6.2024, Az. VIII R 32/20, veröffentlicht am 14.11.2024).

Markus Kahr

08.01.2025 · 6 Min Lesezeit

Die 1%-Regelung hat für Sie nur Vorteile

Sofern Sie Ihrem Mitarbeiter einen Pkw zur Verfügung stellen, den er auch für private Fahrten nutzen darf, entsteht ein geldwerter Vorteil. Für dessen Ermittlung hat sich in der Praxis die

1%-Regelung als Alternative zum Fahrtenbuch durchgesetzt. Diese hat für Sie 3 entscheidende Vorteile:

  1. Sie ist einfach.
  2. Der Verwaltungsaufwand ist für Sie in Ihrem Unternehmen sehr gering.
  3. Sie vermeiden bei richtiger Anwendung Ihr Haftungsrisiko.

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