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1%-Methode – wir beseitigen Ihre letzten Unklarheiten!

Was zunächst einfach klingt, stellt erfahrungsgemäß viele Unternehmer vor Herausforderungen. Die 1%-Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils ist jedoch weniger kompliziert, als häufig angenommen wird. Nachfolgend beantworte ich Ihnen die häufigsten Fragen und helfe Ihnen dabei, unnötige und kostspielige Fehler von vornherein zu vermeiden.

Dennis Kusel-Stegen

29.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Wie berechnet man den geldwerten Vorteil bei der 1%-Methode?

Die 1%-Methode ist weiterhin die Standardregel, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. § 6 Abs.1 Nr. 4 S. 2 EStG erlaubt es, die private Nutzung eines Firmenwagens für jeden Kalendermonat pauschal mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung zu bewerten. In den BLP fließen die unverbindliche Preisempfehlung inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung, nicht jedoch Überführungs- oder Zulassungskosten.

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