Starten wir mit einem Beispiel: Unternehmer A erwirbt ein Fahrzeug, das er sowohl für unternehmerische als auch private Fahrten nutzen will (voraussichtlich 80 % unternehmerisch). Die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten betragen insgesamt 19.000 €. Nun stellt sich für A die Frage, wie er mit dieser gemischten Nutzung für den Vorsteuerabzug umgeht. Hier kommt die Zuordnungsentscheidung zum Tragen.
Diese 3 Möglichkeiten bestehen für Ihre Zuordnungsentscheidung
Generell gilt: Nur die Wirtschaftsgüter, die Sie Ihrem Unternehmen voll zuordnen, berechtigen Sie auch zum vollen Vorsteuerabzug. Nutzen Sie dieses nicht vollumfänglich – aber mindestens zu 10 % – zu unternehmerischen Zwecken, haben Sie ein Zuordnungswahlrecht. Dieses Wahlrecht ermöglicht Ihnen 3 Optionen: