Tax-News

Elektronische Dienstleistung aus dem Ausland? Wann Sie die Steuer schulden

Digitale Leistungen schreiten dank zuverlässiger Internetverbindungen und der Globalisierung immer weiter voran – warum nicht auch die Expertise von Unternehmen eines Drittlandes nutzen und hier elektronische Dienstleistungen beziehen: Unternehmen setzen beispielsweise immer häufiger auch auf Online-Software und Wartungen für besondere Unternehmensbereiche, wenn sich im Drittland ansässige Unternehmen auf bestimmte Sonderfälle spezialisiert haben. Doch was gilt umsatzsteuerlich für solche Online-Dienstleistungen?

Ann-Christin Hütte

18.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Nicht jedes Angebot auf elektronischer Basis ist auch eine elektronische Dienstleistung – hier gilt es, genau die Leistung abzugrenzen. Unter diesen Begriff fallen nur solche Leistungen, die digital erbracht werden und dem Grunde nach automatisiert durchgeführt werden, ohne dass ein großer personeller Eingriff erforderlich ist. Bei folgenden Beispielen liegt aber eine elektronische Dienstleistung regelmäßig vor:

  • Bereitstellung von Software sowie Updates/Fernwartungen

  • Bereitstellung von Apps

  • Bereitstellung von Speicherplätzen (online/digital)

  • Zugang zu Datenbanken

  • Bereitstellung von Downloadmöglichkeiten für Musik, E-Books oder Zeitschriften

  • Streaming

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