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Wann Sie bei der Gewerbesteuer vom sogenannten Bankenprivileg profitieren

Sicher haben Sie sich als Steuerverantwortlicher eines Unternehmens schon mal darüber geärgert, dass Banken im Regelfall keine Gewerbesteuer zu entrichten brauchen. Sie profitieren vom sogenannten Bankenprivileg. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 30.11.2023, Az. III R 55/20, veröffentlicht am 7.3.2024, entschieden, unter welchen Voraussetzungen dieses Privileg auch für Unternehmen angewandt werden kann, die nicht ausschließlich im Bankbereich tätig sind.
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Markus Kahr

08.04.2024

Arbeitshilfen

  • Bankenprivileg