So behandeln Sie Mietereinbauten als (Ver-)Mieter richtig
Das Angebot auf dem Immobilienmarkt ist nicht üppig – das gilt auch für unternehmerische Anmietungen. So wundert es nicht, dass viele Unternehmen Objekte anmieten, die sie nachträglich noch an die unternehmerischen Anforderungen anpassen müssen und Mietereinbauten vornehmen. Bei Mietereinbauten handelt es sich
nicht um klassische Erhaltungsaufwendungen wie z. B. kleinere Renovierungen, sondern um Baumaßnahmen, etwa Betriebsvorrichtungen oder sonstige Ein- und Umbauten, die für den Mieter sinnvoll sind. Dabei müssen sowohl Mieter als auch Vermieter ein Augenmerk auf die umsatzsteuerlichen Konsequenzen haben.
Ann-Christin Hütte
19.09.2024