Arbeitshilfe
Ordnungsgemäßer Kassenbericht
Beim Kassenbericht ermitteln Sie die Bestände aus den Einnahmen, indem
Sie die Kasse auszählen. Daher beginnen Sie Ihren Kassenbericht immer mit dem ausgezählten Kassenbestand bei Geschäftsschluss. Dies ist die sogenannte
retrograde Ermittlung Ihrer Betriebseinnahmen.
Markus Kahr
26.02.2024