Übersicht

Ihre Reaktion bei Rückforderungen von Coronahilfen

Während der Corona-Pandemie hatten viele Unternehmen Umsatzeinbußen. Um diese Einbußen aufzufangen, hatte der Fiskus die sogenannten Corona-Überbrückungshilfen zur Verfügung gestellt. Auf Antrag konnten Unternehmen mit Umsatzrückgängen einen anteiligen Betrag vom Staat zurückerhalten. Im Nachgang prüft der Staat nun, ob und inwieweit die Fördervoraussetzungen vor 5 Jahren tatsächlich vorlagen. Wurden die Bedingungen nicht erfüllt und stellt sich dies nachträglich heraus, erhalten Sie einen Rückforderungsbescheid und müssen Gelder voll oder anteilig zurückzahlen. Aktuell werden viele dieser Bescheide versandt und sorgen für Schrecken unter den Unternehmern. Erfahren Sie hier die wichtigsten Punkte, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen.
PDF

Ann-Christin Hütte

06.10.2025

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Reaktion bei Rückforderungen von Coronahilfen