Wann Ihr Finanzamt von einer Bewirtung spricht
Ihr Finanzamt spricht von einer Bewirtung im Sinne dieses Beitrags, wenn Sie Personen beköstigen, die zu Ihren Mitarbeitern gehören. Diese Beköstigung wird als Vorteil angesehen, wenn Sie sie einem Mitarbeiter neben seiner üblichen Tätigkeit gewähren. Nun müssen Sie 2 Vorgänge unterscheiden.