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Welche Bewirtungsarten Sie unterscheiden sollten, und wie Sie was richtig abrechnen

Die Bewirtung ist heutzutage ein Teil der betrieblichen Tätigkeit. Ist es der Kaffee aus der Teeküche, ein Brötchen zum Frühstück, oder ein warmes Essen bei der Inventur. Alle diese Vorgänge haben eins gemeinsam: Es sind Sachzuwendungen an Ihre Arbeitnehmer. Doch wie behandeln Sie diesen Sachbezug? Das lesen Sie im Folgenden.

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Gehaltsextras

Jörg Wilde

13.05.2024 · 5 Min Lesezeit

Wann Ihr Finanzamt von einer Bewirtung spricht

Ihr Finanzamt spricht von einer Bewirtung im Sinne dieses Beitrags, wenn Sie Personen beköstigen, die zu Ihren Mitarbeitern gehören. Diese Beköstigung wird als Vorteil angesehen, wenn Sie sie einem Mitarbeiter neben seiner üblichen Tätigkeit gewähren. Nun müssen Sie 2 Vorgänge unterscheiden.

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