Warum die Pauschalbesteuerung für Sie und Ihre Mitarbeitenden so günstig ist
Möchten Sie sich an der Einrichtung einer Ladevorrichtung für Ihren Arbeitnehmers beteiligen, ist diese Beteiligung als Sachbezug grundsätzlich lohn- und sozialversicherungspflichtig. Sie können die Höhe der Lohnsteuer aber dadurch abmildern, dass Sie die günstige Pauschalbesteuerung (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG) anwenden. Machen Sie das, können Sie den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers mit 25 % pauschal versteuern. Ein zusätzliches Bonbon ist hierbei, dass eine Sozialversicherungsfreiheit für die Pauschalversteuerung eintritt.