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Wann Sie Ihren Zuschuss zur privaten Ladestation pauschal versteuern können

Kauft sich Ihr Arbeitnehmer ein E-Auto, können Sie sich an den Kosten beteiligen und ihm damit eine Freude machen. Sie müssen allerdings beachten, dass es sich hierbei um einen Sachbezug handelt, den Sie bei der Lohnsteuer berücksichtigen müssen. Umsatzsteuerlich entfällt der Vorsteuerabzug für die Anschaffungskosten.

Enthalten in

Gehaltsextras

Jörg Wilde

13.05.2024 · 2 Min Lesezeit

Warum die Pauschalbesteuerung für Sie und Ihre Mitarbeitenden so günstig ist

Möchten Sie sich an der Einrichtung einer Ladevorrichtung für Ihren Arbeitnehmers beteiligen, ist diese Beteiligung als Sachbezug grundsätzlich lohn- und sozialversicherungspflichtig. Sie können die Höhe der Lohnsteuer aber dadurch abmildern, dass Sie die günstige Pauschalbesteuerung (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG) anwenden. Machen Sie das, können Sie den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers mit 25 % pauschal versteuern. Ein zusätzliches Bonbon ist hierbei, dass eine Sozialversicherungsfreiheit für die Pauschalversteuerung eintritt.

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