Diese Rabatte und Nachlässe dürfen Sie lohnsteuerfrei gewähren
Sie dürfen Ihrem Mitarbeiter einen Freibetrag von 1.080 € pro Kalenderjahr (§ 8 Abs. 3 EStG) gewähren, wenn Sie ihm Waren oder auch Dienstleistungen aus Ihrem Unternehmen verkaufen. Zudem müssen Sie einen Rabatt aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses gewähren. Allerdings nicht als Lohnersatz.