Artikel

Diensträder geplant: Was Sie zu Vorsteuerabzug, privater Nutzung und 1%-Regelung beachten sollten

Schaffen Sie Fahrräder zur teilunternehmerischen Nutzung an, müssen Sie prüfen, wie die Umsatzsteuerbesteuerung dieser privaten Mitnutzung von Ihnen zu erfolgen hat. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, was es hier für Sie zu beachten gibt.

Enthalten in

Gehaltsextras

Jörg Wilde

13.05.2024 · 2 Min Lesezeit

Was alles als Fahrrad gilt

Heutzutage ist ein Fahrrad nicht mehr einfach ein Fahrrad, das man mit seiner eigenen Kraft antreiben muss. Heute gibt es normale Fahrräder, Lastenfahrräder und E-Bikes. Bei den E-Bikes muss man dann noch unterscheiden, ob sie verkehrsrechtlich überhaupt ein Fahrrad sind. Die Fahrräder dieses Beitrags sind Fahrräder einschließlich Elektrofahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad (keine Kennzeichen-, Versicherungs- oder Führerscheinpflicht) eingeordnet werden, soweit nachfolgend nichts Anderes geregelt ist.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Umsatzsteuer aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!