In einem neuen Schreiben hat das BMF die branchentypischen wesentlichen Anforderungen und buchhalterischen Mindestaufzeichnungspflichten für Taxiunternehmen zusammengefasst (Schreiben vom 11.3.2024, Az. IV D 2 – S 0316-a/21/10006 :008).
Das BMF-Schreiben wurde notwendig, da sich die Anforderungen insbesondere an elektronische Aufzeichnungssysteme in den letzten Jahren stark verändert haben. Diese haben einen erheblichen Einfluss auf die steuerliche Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und sonstigen Aufzeichnungen. Zu den wichtigsten Inhalten des Schreibens gehören die folgenden Punkte: