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Achtung bei E-Rechnungen: Ohne positive Validierung droht Ihnen der Verlust des Vorsteuerabzugs
Bei elektronischen Rechnungen, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD, kommt es auf viele Kleinigkeiten an. Das zeigt nicht zuletzt der aktuelle Entwurf eines BMF-Schreibens (Az. III C 2 - S 7287-a/00019/007/230). Dabei steht nicht nur wie bislang üblich die Prüfung der umsatzsteuerlichen Pflichtangaben im Fokus. Ich zeige Ihnen, warum es zukünftig ohne Validierung der maschinenlesbaren Daten nicht mehr gehen wird.
Timm Haase
10.09.2025
·
1 Min Lesezeit
Das sagt das BMF-Schreiben
Die Aussagen der Finanzverwaltung sind eindeutig:
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