Was sind Säumniszuschläge überhaupt?
Säumniszuschläge fallen an, wenn Sie fällige Steuern nicht rechtzeitig entrichten – also z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer oder Gewerbesteuer. Sie sind streng von Zinsen nach § 233a AO zu unterscheiden. Während Zinsen als Ausgleich für den Zeitwert des Geldes dienen, haben Säumniszuschläge eine Doppelfunktion: