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#4: Stundung statt Zwangsverkauf: Erbschaftsteuer bei geerbtem Wohnimmobilienvermögen im Unternehmen

Die Übernahme von Wohnimmobilien im Erbfall kann Ihr Unternehmen vor erhebliche Liquiditätsprobleme stellen, insbesondere wenn die Erbschaftsteuer fällig wird, ohne dass entsprechende Zahlungsmittel vorhanden sind. Häufig sind Grundstücke oder Wohngebäude Teil des geerbten Vermögens, deren Verkehrswert die Steuerlast maßgeblich bestimmt, während die Liquidität für die Steuerzahlung fehlt. Der Fiskus bietet Ihnen aber eine Lösung an.

Jörg Wilde

05.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fiskus verlangt sofort die Erbschaftssteuer

Stellen Sie sich vor: Ein naher Verwandter verstirbt, und Sie erben ein Mehrfamilienhaus in Berlin. Das Haus ist gut vermietet, der Marktwert liegt weit über 2 Mio. Euro.
Sie möchten das Haus behalten – vielleicht sogar später selbst renovieren oder an Ihre Kinder weitergeben. Aber wenige Wochen später erhalten Sie Post vom Finanzamt: Es wird eine Erbschaftsteuer von über 900.000 Euro festgesetzt.

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