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#3: So kann Ihnen der Fiskus keine private Mitnutzung des Firmenwagens unterstellen

„Ein Pick-up als Firmenwagen? Klingt praktisch, kann aber teuer werden.“ Gerade in der Betriebsprüfung erleben wir immer wieder, dass Unternehmer Fahrzeuge betrieblich anschaffen, ohne über die steuerlichen Konsequenzen vollständig im Bilde zu sein. Besonders heikel wird es, wenn das Fahrzeug theoretisch auch privat nutzbar ist und kein Fahrtenbuch geführt wird. Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung oder im Steuerbescheid kommt die Quittung: pauschale Besteuerung nach der 1%-Regelung.

Jörg Wilde

05.08.2025 · 4 Min Lesezeit

Warum Ihr Finanzamt grundsätzlich von einer privaten Mitnutzung ausgeht

Ihr Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass Sie Ihr betriebliches Fahrzeug auch privat nutzen, und zwar immer dann, wenn Ihnen das Fahrzeug jederzeit zur Verfügung steht und es typischerweise auch für private Fahrten geeignet ist. Diese Vermutung, der sogenannte Anscheinsbeweis, basiert auf der Erfahrung, dass Fahrzeuge wie ein Pick-up mit Doppelkabine in der Regel nicht nur für den Betrieb, sondern auch privat genutzt werden.

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