Warum Ihr Finanzamt grundsätzlich von einer privaten Mitnutzung ausgeht
Ihr Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass Sie Ihr betriebliches Fahrzeug auch privat nutzen, und zwar immer dann, wenn Ihnen das Fahrzeug jederzeit zur Verfügung steht und es typischerweise auch für private Fahrten geeignet ist. Diese Vermutung, der sogenannte Anscheinsbeweis, basiert auf der Erfahrung, dass Fahrzeuge wie ein Pick-up mit Doppelkabine in der Regel nicht nur für den Betrieb, sondern auch privat genutzt werden.