Darf ich die Sonderabschreibung nur nach Bildung eines Investitionsabzugsbetrags in Anspruch nehmen?
FRAGE In Ihrer letzten Ausgabe haben Sie die Voraussetzungen der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) erläutert. Wie sieht es mit der Sonderabschreibung aus? Ich meine mich erinnern zu können, dass diese nur nach vorheriger Bildung eines IAB zulässig ist. Stimmt das?