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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Beachten Sie diese Hinweise, hält Ihre Archivierungs-Rückstellung der nächsten Betriebsprüfung stand
In vielen Unternehmen wird das papierlose Büro zwar angestrebt, die Realität sieht dennoch oftmals noch anders aus. Insbesondere im Bereich der Buchführung sind strenge Aufbewahrungspflichten zu beachten. Die Folge: Sie müssen für die zu erwartenden Aufwendungen der Archivierung eine Rückstellung bilden. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat dazu in seiner Verfügung vom 21.2.2024 wichtige Details erläutert.
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