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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Behalten Sie Ihre Steuervorauszahlungen in nur 5 Schritten im Blick
Es handelt sich häuft nur um eine kleine Mail an das Finanzamt, die sich aber grundlegend auf Ihre Liquiditätsplanung auswirken kann. Wovon ich gerade rede? Von Ihren Steuervorauszahlungen! Sie sollten diese nämlich stets im Blick haben, um ggf. eine Anpassung zu beantragen. Nur so können Sie die Liquidität im Unternehmen für das operative Geschäft behalten.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Erkennen Sie Rechnungsabgrenzungsposten zukünftig ohne Probleme
Die Notwendigkeit der Funktion von Rechnungsabgrenzungsposten zu verstehen ist ganz sicher auch mir am Anfang nicht leichtgefallen. Besonders ärgerlich ist es, wenn Fehler erst während einer Betriebsprüfung auffallen. Diese Fehler lassen sich mit dem richtigen Verständnis für diese Thematik jedoch ganz einfach vermeiden!
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Drohende Hinzuschätzungen: In diesem konkreten Fall riskieren Sie die sachliche Richtigkeit Ihrer Buchführung
Ihre Buchführung wird (mehr oder weniger) regelmäßig durch den Betriebsprüfer einer genauen Kontrolle unterzogen. Entspricht sie den gesetzlichen Vorgaben, gilt sie als ordnungsgemäß. Findet der Prüfer Fehler, kann er anhand dieser die Annahme der Ordnungsmäßigkeit erschüttern. Die Folge können teure Hinzuschätzungen sein. Doch Achtung: Nicht nur buchhalterische Fehler können die Beweiskraft Ihrer Buchhaltung erschüttern.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Beachten Sie diese Hinweise, hält Ihre Archivierungs-Rückstellung der nächsten Betriebsprüfung stand
In vielen Unternehmen wird das papierlose Büro zwar angestrebt, die Realität sieht dennoch oftmals noch anders aus. Insbesondere im Bereich der Buchführung sind strenge Aufbewahrungspflichten zu beachten. Die Folge: Sie müssen für die zu erwartenden Aufwendungen der Archivierung eine Rückstellung bilden. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat dazu in seiner Verfügung vom 21.2.2024 wichtige Details erläutert.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Einzelwertberichtigung bei Ihren Forderungen: Warum Sie diese neuen Hinweise der Finanzverwaltung unbedingt beachten sollten
Grundsätzlich ist die Bewertung Ihrer Forderungen simpel: Sind diese nicht mehr vollumfänglich werthaltig, nehmen Sie eine Einzelwertberichtigung (EWB) vor. Doch wann genau ist diese Werthaltigkeit nicht mehr gegeben? Die Finanzverwaltung liefert nützliche Informationen, an denen Sie sich orientieren sollten, damit Ihr Wertansatz unangreifbar bleibt.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Reverse-Charge: In diesem Fall kann Ihr Finanzamt nicht mehr die Angabe einer USt-IdNr. verlangen
Erbringen Sie eine im Inland steuerpflichtige sonstige Leistung an ein im EU-Ausland ansässiges Unternehmen, wird der Leistungsempfänger zum Schuldner der Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren). Doch muss dieser Ihnen gegenüber dabei seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verwenden? Nein, hat kürzlich der BFH mit Urteil vom 31.1.2024 (Az. V R 20/21, veröffentlicht am 4.4.2024) entschieden.
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Enthalten in Rechnungswesen aktuell
Doppelte Haushaltsführung: Erstatten Sie Ihrem Arbeitnehmer die Kosten, müssen Sie dieses Urteil kennen
Entstehen einem Ihrer Arbeitnehmer notwendige Mehraufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung, dürfen Sie diese Kosten steuerfrei erstatten. Doch gilt das auch für eine unter Umständen anfallende Zweitwohnungssteuer? Ja, hat jüngst der BFH mit Urteil vom 13.12.2023 (Az. VI R 30/21, veröffentlicht am 4.4.2024) entschieden. Zumindest unter einer bestimmten Voraussetzung.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
So gefährden Sie bei einer EU- Lieferung die Steuerbefreiung für die Einfuhrumsatzsteuer nicht
Führen Sie Gegenstände aus dem Drittland in einen EU-Mitgliedstaat ein, fällt vom Grundsatz her für die Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer an. Von dieser können Sie befreit werden, wenn der eingeführte Gegenstand im Anschluss für eine innergemeinschaftliche Lieferung bestimmt ist. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen hierbei für Sie wichtig sind.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Neue EU-weite Kleinunternehmerregelung ab 2025: Nicht nur Kleinunternehmer können betroffen sein
Die Vereinfachung der Kleinunternehmerreglung soll kommen – fraglich ist jedoch, inwieweit es sich um eine tatsächliche Vereinfachung handelt. Wenn Sie nun denken: Ich habe sowieso höhere Umsätze beispielsweise in anderen EU-Mitgliedstaaten und mich betrifft die Regelung künftig nicht – da können Sie sich täuschen, denn die Umsatzgrenzen für einen EU-Kleinunternehmer liegen bei 100.000 €. Was genau dahinter steckt und welchen Einfluss dies auf die inländische Kleinunternehmerregelung hat, erfahren Sie hier.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Neue Heizungsanlage: Warum Sie nur bei steuerpflichtiger Vermietung die Vorsteuer abziehen können
Aufgrund diverser Planungen der Bundesregierung denken auch viele Unternehmen mit Mieteigentum über die Anschaffung neuer Heizungsanlagen oder alternativer Heizsysteme nach – doch dabei handelt es sich um kostspielige Investitionen. Umso besser, wenn Sie aufgrund einer Vermietung auch die Vorsteuerbeträge aus den Kosten geltend machen können.
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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Neues FG-Urteil: Wann Ihr Finanzamt elektronische Fahrtenbücher anerkennt
Die Versteuerung der privaten Kfz-Nutzung ist in der Außenprüfung der Finanzämter (FA) ein beliebter Prüfungspunkt. Insbesondere das Fahrtenbuch wird dann einer genauen Prüfung unterzogen. Aufgrund diverser Vorschriften, aber auch aufgrund unterschiedlicher Auslegung, entsteht oft Streit über die Frage, ob das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt ist. Versagt das FA die Ordnungsmäßigkeit, drohen Ihnen Nachzahlungen, da Sie nun statt der tatsächlichen privaten Nutzungsanteile diese nach der pauschalen 1%-Methode (oder Schätzmethode) versteuern müssen. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat vor Kurzem über die Anforderungen an das elektronische Fahrtenbuch geurteilt und wichtige Klarstellungen zur Dokumentation von Änderungen der digitalen Angaben mitgeteilt.
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