Der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit geschaffen, Ihrem Arbeitnehmer lohnsteuerrechtlich monatlich steuerfreie Sachleistungen im Wert von 50 € zukommen zu lassen. Hierbei kann es sich um Tankgutscheine oder Geldkarten handeln. Aber Achtung: In der Umsatzsteuer gibt es andere Regelungen. Die Steuerbefreiung, die für die Lohnsteuer gilt, ist hier nicht anzuwenden.