Eine wichtige für Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist Ihre qualifizierte Kontrolle der Gültigkeit und Richtigkeit der USt-IdNr. Ihres Abnehmers. Hat sich diese geändert oder ist im Zeitpunkt Ihrer Lieferung nicht gültig, können Sie sich nicht auf die Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs.
4 UStG berufen. Doch ist das wirklich so?