Die Schweiz ist als unser direkter Nachbar für viele Unternehmen ein wichtiger Handelspartner. Doch anders als für Nachbarländer wie Österreich, Polen oder die Niederlande zählt die Schweiz als Nicht-EU-Land nicht zum europäischen Binnenmarkt. Das bedeutet: Vorschriften für innergemeinschaftliche Lieferungen, wie sie z. B. nach Österreich steuerfrei möglich sind, können Sie für Lieferungen in die Schweiz nicht anwenden. In der Schweiz gelten somit eigene mehrwertsteuerliche Regelungen: Was das für Sie bei der Leistungserbringung in der Schweiz bedeutet, erfahren Sie im Folgenden.