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Wussten Sie schon vom EU-Verzollungsverfahren 42? So sparen Sie die Einfuhrumsatzsteuer
Das Zollverfahren 42 ist ein vereinfachtes Einfuhrverfahren für Drittlandswaren, das es erlaubt, die Einfuhrumsatzsteuer im Einfuhrland zu vermeiden, wenn die eingeführte Ware unmittelbar im Anschluss als innergemeinschaftliche Lieferung an ein anderes EU-Land weitertransportiert wird. Das Besondere: Viele Finanzämter kennen
das Verfahren nicht. Sie wissen es jetzt besser.
Jörg Wilde
14.07.2025
·
1 Min Lesezeit
Diese Vereinfachung des Zollverfahrens 42 müssen Sie nutzen
Ausgangslage: Sie bestellen als Unternehmer mit Sitz in Deutschland Maschinenbauteile bei einem Hersteller in der Türkei. Der türkische Lieferant hat keine Niederlassung in der EU. Die Ware soll direkt von der Türkei nach Österreich eingeführt und von dort unmittelbar an Sie weiter geliefert werden.
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