Frage: Ich habe mich Anfang 2025 als Zwischenhändler von Elektrogroßgeräten selbstständig gemacht. Zu meinen Kunden gehören ausschließlich Unternehmen, denen ich verschiedene Produkte per Lkw liefere. Die Geräte sind dabei auf Europaletten gelagert. Im Gegenzug nehme ich andere (leere) Paletten im Tausch wieder mit. Handelt es sich hier um einen Vorgang, der der Umsatzsteuer unterliegt?
Antwort: Setzen Sie Paletten in einem reinen Tauschsystem ein, handelt es sich aus Sicht der Umsatzsteuer nicht um eine Lieferung oder Rücklieferung, sondern um eine nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbare Leistung. Die Umsatzsteuer dürfen Sie folglich nicht in Rechnung stellen.