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So machen Sie bei der Besteuerung eines Jobrades nach der 1%-Methode für Ihre Mitarbeiter alles richtig
Haben Sie während der Corona-Krise ein Fahrrad kaufen wollen, war der Verkäufer auf dem „Rabatt-Ohr“ taub. Dabei spielte es keine Rolle, ob das Fahrrad 500 € oder 8.000 € kosten sollte. Entweder haben Sie es genommen oder der nächste Kunde hat es mit Kusshand gekauft. Doch diese Zeiten sind vorbei. Ein örtlicher Großhändler bietet Fahrräder mit einem Preisnachlass von bis zu 1.000 € an. Hier bietet sich Ihre Chance, für Sie und Ihre Mitarbeiter zuzuschlagen. Ich zeige Ihnen hier, wie Sie alle Fallstricke rund um Lohn- und Umsatzsteuer sicher umschiffen.
Markus Kahr
16.09.2025
·
1 Min Lesezeit
Bei einer privaten Mitbenutzung entsteht immer ein geldwerter Vorteil
Darf Ihr Mitarbeiter ein betriebliches Fahrrad auch privat nutzen, entsteht immer ein geldwerter Vorteil. Dieser fällt je nach Fallgestaltung unterschiedlich hoch aus. Darüber hinaus gibt es auch noch unterschiedliche Regelungen für Lohn- und Umsatzsteuer. Und leider können Sie die lohnsteuerlichen Regelungen nicht 1:1 auf die Umsatzsteuer übertragen. Dies hat schon so manchen Unternehmer und Steuerverantwortlichen überrascht.
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