Bereits seit Oktober 2020 gelten für Rechtsanwälte und Steuerberater bestimmte Meldepflichten bei Immobilientransaktionen. In erster Linie betreffen diese auffällige Umstände rund um Kauf- und Zahlungsbedingungen.
Aktuell wurde die Geldwäschegesetz-Meldepflichtverordnung für Immobilien angepasst. Hervorzuheben ist hier die Umsetzung des Verbots der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien. Wirksam sind diese Änderungen seit dem 17.2.2025. Insbesondere Notare sind darüber hinaus verpflichtet, die folgenden Tatbestände an die Financial Intelligence Unit der Finanzverwaltung zu melden: