FRAGE: Ich habe ein Mehrfamilienhaus. Nach einem Umbau plane ich, zukünftig das Erdgeschoss als ein Ladenlokal zu nutzen. Da ich die Vorsteuern aus den Umbaukosten erhalten möchte, muss ich wissen, was ich bei der Vermietung des Ladenlokals beachten muss. Wie muss ich Ihrer Meinung nach die Vermietung des späteren Ladenlokals gestalten, wenn ich die Vorsteuern aus den Umbaukosten erhalten möchte?
ANTWORT von Jörg Wilde: Sie müssen im Mietvertrag die Umsatzsteuer offen ausweisen. Durch den Ausweis der Umsatzsteuer zeigen Sie Ihrem Finanzamt, dass Sie auf die Umsatzsteuerbefreiung (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG) verzichten.