Frage: Wir gewähren unseren Mitarbeitern einen monatlichen Tankgutschein im Wert von 30 €. Hierfür führen wir die pauschale Steuer von 30 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Wenn wir unseren Mitarbeitern weitere Geschenke machen, z. B. Streuwerbeartikel wie Feuerzeug, Kugelschreiber oder Metermaßband, müssen wir für diese Werbeartikel auch die 30 % Steuern bezahlen?
Antwort: Sachzuwendungen an Ihre eigenen Mitarbeiter oder Geschäftskunden können von Ihnen pauschal mit 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert werden. Dies hat den Vorteil, dass die Besteuerung bei Ihren Mitarbeitern bzw. Geschäftskunden erledigt ist.