Leserfrage

„Müssen wir Feuerzeug, Kugelschreiber & Co. wirklich mit in die 30%-Pauschalierung einbeziehen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Markus Kahr

10.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir gewähren unseren Mitarbeitern einen monatlichen Tankgutschein im Wert von 30 €. Hierfür führen wir die pauschale Steuer von 30 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Wenn wir unseren Mitarbeitern weitere Geschenke machen, z. B. Streuwerbeartikel wie Feuerzeug, Kugelschreiber oder Metermaßband, müssen wir für diese Werbeartikel auch die 30 % Steuern bezahlen?

Antwort: Sachzuwendungen an Ihre eigenen Mitarbeiter oder Geschäftskunden können von Ihnen pauschal mit 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert werden. Dies hat den Vorteil, dass die Besteuerung bei Ihren Mitarbeitern bzw. Geschäftskunden erledigt ist.

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