News

Mit diesen steuerfreien Zuschlägen sichern Sie sich in der Vorweihnachtszeit die besten Minijobber

In der Vorweihnachtszeit sind Minijobber die beliebtesten Mitarbeiter. Sie werden an allen Ecken und Enden gesucht. Gerade der Einzelhandel benötigt händeringend Aushilfen. Ihr neuer Mitarbeiter wird sich eher für Ihr Unternehmen entscheiden, wenn Sie auf den Lohn noch ein steuerfreies Extra drauflegen. Aber was passiert, wenn er plötzlich ausfällt? Müssen Sie die Zuschläge trotzdem zahlen?

Markus Kahr

10.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Sie dürfen Ihren Minijobbern Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zahlen

Für die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen oder in der Nacht dürfen Sie Ihren Minijobbern Zuschläge zusätzlich zum regulären Verdienst zahlen. Diese sogenannten SFN-Zuschläge (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge) sind beitrags- und steuerfrei, sofern Sie die Grenzen in der unten abgebildeten Übersicht nicht überschreiten.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!