Sie dürfen Ihren Minijobbern Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zahlen
Für die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen oder in der Nacht dürfen Sie Ihren Minijobbern Zuschläge zusätzlich zum regulären Verdienst zahlen. Diese sogenannten SFN-Zuschläge (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge) sind beitrags- und steuerfrei, sofern Sie die Grenzen in der unten abgebildeten Übersicht nicht überschreiten.