FRAGE: Wir sind Onlinehändler mit Sitz in Deutschland und verkaufen über unseren Webshop Haushaltswaren nicht nur an Privatkunden, sondern in zunehmendem Umfang auch an Unternehmer in Frankreich, Italien und Spanien. Die ausländischen Unternehmerkunden verfügen jeweils über eine gültige USt-IdNr.
Aus Vereinfachungsgründen wäre es aus unserer Sicht hilfreich, wenn wir auch die Umsätze an Unternehmer, die in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind, über das OSS-Verfahren abwickeln könnten. Unsere eigene Recherche ergab, dass das OSS-Verfahren nur für Privatkunden angewendet werden darf. Wir möchten nun gerne von Ihnen wissen, ob das tatsächlich so ist, oder ob wir das OSS-Verfahren auch für Business-Kunden anwenden können.

