Ferner sieht der Gesetzentwurf Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität vor: Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“ sollen künftig entfallen. „Für das bidirektionale Laden werden klare Vorgaben geschaffen, die verhindern, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen zum Versorger und Steuerschuldner werden.“
Tax-News
Gesetzentwurf zur Stromsteuer entlastet Unternehmen ab 2026
Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf für Entlastungen bei der Stromsteuer vorgelegt. Dieser beinhaltet zunächst die Fortsetzung der Senkung der Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft.