Tax-News

Fallpraxis Umsatzsteuer: Wann bei Ihrem Heizungseinbau im Privathaus § 13b UStG greift

An dieser Stelle stellen wir Ihnen wieder einen Fall aus der Praxis der Betriebsprüfung vor. Es geht um einen Heizungsbauer, der einem Bauunternehmer eine Heizungsanlage in dessen Einfamilienhaus einbaut, aber nicht das Reverse-Charge-Verfahren anwendet. Wie immer können Sie sich selbst prüfen, ob Sie diesen Fall als Lieferer oder Kunde auch so gelöst hätten.

Jörg Wilde

23.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Sachverhalt: Werklieferung einer Heizungsanlage an Bauunternehmer

Der Heizungsbauer Andreas König betreibt einen Handwerksbetrieb für den Verkauf und die Montage von Heizungsanlagen. Zu seinem Leistungsangebot gehört ausdrücklich auch der fachgerechte Einbau beim Kunden. Kunde ist Markus Lehmann, selbstständiger Bauunternehmer. Er bestellt bei Andreas König eine Heizungsanlage einschließlich Einbau. Die Anlage wird allerdings nicht in einem Bauprojekt oder Betriebsgebäude verwendet, sondern in Markus Lehmanns privatem Einfamilienhaus eingebaut. Andreas König stellt hierfür eine Rechnung über 20.000 € netto zuzüglich 3.800 € Umsatzsteuer aus, obwohl Lehmann ihm eine Bauleisterbescheinigung vorlegt.

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