BFH-Richter ändern bei der Leasingsonderzahlung Rechtsauffassung
Das Urteil des BFH lässt keinen Raum für Interpretationen und lässt sich wie folgt zusammenfassen: Leasingsonderzahlungen, die Sie im Zusammenhang mit einem Pkw zahlen, verteilen Sie über die Laufzeit des Leasingvertrags. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG ordnen Sie eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zu.
Auch andere (Voraus-)Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Leasingvertrags erstrecken, verteilen Sie periodengerecht auf die einzelnen Veranlagungszeiträume während der Laufzeit des Leasingvertrags.
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