Frage: Einer unserer Kunden möchte mittels Gutschrift mit uns abrechnen. Bisher haben wir in diesem Bereich keinerlei Erfahrung. Müssen wir hier etwas besonders beachten?
Antwort: Ihr Kunde muss die üblichen Rechnungspflichtangaben beachten. Zusätzlich muss er explizit darauf hinweisen, dass es sich um eine Gutschrift handelt.