Frage: Wir wollen einen neuen Mitarbeiter zum 1.11.2025 an unserem Standort Wolfsburg einstellen. Er wohnt mit seiner Familie in Bielefeld. Zum 1.11.2025 bezieht er eine Zweitwohnung in Wolfsburg. Für den Umzug seiner persönlichen Sachen und seiner Möbel in die Zweitwohnung berechnet ein Umzugsunternehmer 2.000 € zzgl. 380 € Umsatzsteuer. Dürfen wir diese Kosten steuerfrei übernehmen und auch die Vorsteuer ziehen?
Antwort: Die gute Nachricht: Sie dürfen die Kosten tatsächlich steuerfrei übernehmen und auch die Vorsteuer beanspruchen. Allerdings nur unter folgender Voraussetzung: