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Das gilt für Ihre Nebenkostenabrechnung bei Vermietung
Wenn Sie als Vermieter Wohnraum oder Gewerbeimmobilien vermieten, vereinbaren Sie oft eine Nettokaltmiete
sowie Nebenkosten. Diese Nebenkosten sind geschätzt. Anhand der Nebenkostenabrechnung rechnen Sie
später die tatsächlich entstandenen Nebenkosten mit dem Mieter ab. Für Wohnraum und Gewerbeimmobilien
gelten dabei teils andere Grundsätze.
Ann-Christin Hütte
23.02.2026
·
1 Min Lesezeit
Was Sie bei der Vermietung von Wohnraum beachten müssen
Für die Vermietung von Wohnraum an Privatpersonen gilt eine Abrechnungspflicht. Diese schreibt § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor. Sie sind verpflichtet, die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Vermietungsjahres zu erstellen.
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