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Das gilt für Ihre Nebenkostenabrechnung bei Vermietung

Wenn Sie als Vermieter Wohnraum oder Gewerbeimmobilien vermieten, vereinbaren Sie oft eine Nettokaltmiete sowie Nebenkosten. Diese Nebenkosten sind geschätzt. Anhand der Nebenkostenabrechnung rechnen Sie später die tatsächlich entstandenen Nebenkosten mit dem Mieter ab. Für Wohnraum und Gewerbeimmobilien gelten dabei teils andere Grundsätze.

Ann-Christin Hütte

23.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Was Sie bei der Vermietung von Wohnraum beachten müssen

Für die Vermietung von Wohnraum an Privatpersonen gilt eine Abrechnungspflicht. Diese schreibt § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor. Sie sind verpflichtet, die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Vermietungsjahres zu erstellen.

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