Anwältin muss notfalls einen Vertreter bestellen, um Fristen einzuhalten
Der Urteilsfall betrifft eine Anwältin, die chronisch erkrankt war. Dadurch war sie in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt. Die Richter des BFH haben entschieden, dass sie ihr Büro so organisieren muss, dass sie Fristen trotzdem ordnungsgemäß wahren kann. Hier müsse sie einen Vertreter bestellen, der diese Arbeiten für sie übernimmt. In diesen Fall ging es um eine Frist von 2 Wochen, um eine Rüge begründen zu können.