Tax-News

Auch bei Krankheit sind Sie an die steuerlichen Fristen gebunden

Jeder von uns hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, in dem Sie sich erholen sollen. Problematisch wird die Situation aber, wenn Sie aufgrund Ihrer Abwesenheit Fristen nicht einhalten können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im Urlaub sind oder wegen Krankheit ausfallen. Sind Sie verhindert, müssen Sie einen Vertreter bestimmen, so der BFH in seinem Beschluss vom 25.7.2025 (Az. XI S 12/25).

Markus Kahr

16.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Anwältin muss notfalls einen Vertreter bestellen, um Fristen einzuhalten

Der Urteilsfall betrifft eine Anwältin, die chronisch erkrankt war. Dadurch war sie in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt. Die Richter des BFH haben entschieden, dass sie ihr Büro so organisieren muss, dass sie Fristen trotzdem ordnungsgemäß wahren kann. Hier müsse sie einen Vertreter bestellen, der diese Arbeiten für sie übernimmt. In diesen Fall ging es um eine Frist von 2 Wochen, um eine Rüge begründen zu können.

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