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Enthalten in Umsatzsteuer aktuell
Neues BMF-Schreiben: Was Sie bei USt-Voranmeldungen und Vorauszahlungsverfahren  2025 beachten sollten
Das BMF hat Mitte Dezember die neuen Vordrucke zur Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Anträge auf Dauerfristverlängerungen und Sondervorauszahlungen bekannt gegeben. Zudem weist das BMF-Schreiben auf weitere Einzelheiten hin, die Sie als Unternehmen beim Ausfüllen der Formulare beachten müssen. Die Einzelheiten erfahren Sie im Folgenden.
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Wichtige Änderungen der USt in 2025 für Sie im Überblick
Das neue Jahr hat begonnen. Sicher stehen neue Projekte in Ihren Unternehmen an. Aber auch im Umsatzsteuerrecht gab es 2024 und nun für 2025 viele für Sie relevante Neuerungen. Wir zeigen Ihnen, welche neuen und geänderten Regelungen Sie beachten sollten und warum ein Blick in die Buchführung 2024 sinnvoll sein kann.
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Wie Sie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der letzten UStVA 2024 richtig buchen und im Jahresabschluss berücksichtigen
Ein üblicher Praxisfall, der Ihnen jedes Jahr als bilanzierendes Unternehmen begegnen kann: Die letzte UStVA des Jahres übersenden Sie dem Finanzamt erst im Folgejahr – aber die Forderung oder Zahlungsverpflichtung der USt ist schon in 2024 entstanden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Fälle richtig buchen.
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Säumniszuschlag: Wann er entsteht und wie Sie buchen
Die UStVA ergibt eine Nachzahlung von 5.000 € USt – zwar haben Sie die UStVA pünktlich übermittelt, doch die Zahlung ist Ihnen durchgegangen. Oh weh, denn wenn Sie Steuern verspätet zahlen, verlangt das Finanzamt einen Säumniszuschlag von Ihnen. Wie sich dieser berechnet und Sie diesen richtig buchen, erfahren Sie hier.
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4. Bürokratieentlastungsgesetz – Unternehmer sollen zukünftig weniger Papierkram erledigen müssen
Der Bundestag hat am 26.09.2024 ein Paket zum Bürokratieabbau beschlossen. Der ganz große Wurf ist es nicht, sondern nur ein erster Schritt. Unternehmern gehen die Maßnahmen längst nicht weit genug. Sie seien nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Kritik kommt auch von anderer Seite. Insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sei ein Geschenk für Steuerhinterzieher. Wir fassen für Sie die wichtigsten Punkte des Gesetzes zusammen und zeigen Ihnen, worauf Sie jetzt achten müssen.
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Enthalten in Unternehmenssteuern aktuell
Worauf Sie achten müssen, wenn Sie ein Buchhaltungsbüro mit Ihrer laufenden Buchführung beauftragen
Beschäftigen Sie ein Buchhaltungsbüro mit Ihrer Buchführung, müssen Sie wissen, zu welchen Arbeiten es aus Sicht Ihres Finanzamts berechtigt ist. Führt Ihr Buchhaltungsbüro Arbeiten aus, zu denen es nicht berechtigt ist, muss Ihr Finanzamt diese Arbeiten nicht anerkennen. Dies gilt beispielsweise für steuerliche Anträge.
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