Die Kleinunternehmerregelung wurde in den letzten Monaten umfassend renoviert. Sie soll eine Vereinfachungsregelung für Unternehmen sein, die nur geringe Umsätze erzielen. Der Nachteil: Kleinunternehmer haben keinen Anspruch
auf Vorsteuer. Das Bundesfinanzministerium hat
in einem aktuellen Schreiben dieses Thema noch einmal beleuchtet.