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Dies gilt für den Belegnachweis bei der Ausfuhr gebrauchter Fahrzeuge ohne Ausfuhrkennzeichen
Beim Export gebrauchter Kraftfahrzeuge in Drittländer stellt sich in der Praxis regelmäßig eine Frage, die auf den ersten Blick simpel wirkt, in der Sache aber erhebliche Unsicherheit erzeugt: Reicht der elektronisch erteilte Ausgangsvermerk als alleiniger Ausfuhrnachweis für die Umsatzsteuerbefreiung, oder ist zusätzlich eine Bescheinigung über Zulassung, Verzollung oder Einfuhrbesteuerung im Drittland vorzulegen?
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Neues BMF-Schreiben: Wann Sie für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung keinen formellen Nachweis benötigen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben klargestellt, dass eine Ausfuhrlieferung auch dann steuerfrei sein kann, wenn ein Unternehmer die im Gesetz geforderten formellen Nachweise nicht erbringen kann. Es bezieht sich dabei auf aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BFH. Entscheidend sei, dass die materiellen Voraussetzungen anhand objektiver Kriterien zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Der Anwendungserlass zur Umsatzsteuer wurde angepasst (BMF-Schreiben vom 25.6.2025, Gz. III C 3 – S 7134/19/10003:001).
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Neues BMF-Schreiben zu den Voraussetzungen steuerfreier Ausfuhrlieferungen
Bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer ist der Nachweis der Ausfuhr entscheidend für die Steuerbefreiung. Im Regelfall ist dafür eine Bestätigung durch die Grenz- oder Abgangszollstelle erforderlich. In den Fällen, in denen diese nicht oder nur schwer zu erlangen ist, können ersatzweise auch offizielle Nachweise deutscher Behörden, wie etwa vom Auswärtigen Amt, des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten oder von Botschaften, anerkannt werden.
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Wie Sie eine steuerfreie Ausfuhr mit der Post oder Kurieren gegenüber Ihrem Finanzamt nachweisen
Immer wieder stelle ich bei Betriebsprüfungen fest, dass die Ausfuhrnachweise für Kleinsendungen ins Drittland unvollständig sind oder fehlen. Bei Ausfuhren ins Drittland ist dies fatal für Sie, denn: Ist Ihr Nachweis nicht vorhanden oder nicht vollständig, verlangt Ihr Finanzamt die Umsatzsteuer von Ihnen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie die teuren Fehler vermeiden können.
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