Wenn Sie einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb führen und die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden, betrifft Sie eine wichtige Änderung: Der Verkauf gebrauchter landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte unterliegt seit 2025 nicht mehr der Durchschnittssatzbesteuerung, sondern der Regelbesteuerung.